🧩 1: Anspruch auf Teilhabe heißt auch Urlaub
Barrierefreie Mobilität endet nicht an der Strandpromenade – auch du hast Anspruch auf Erholung. Als Mensch mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 (und Merkzeichen G oder aG) besteht die Möglichkeit, Leistungen für einen barrierefreien Urlaub zu beantragen. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) sieht unter dem Begriff Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch Urlaubsmaßnahmen als förderwürdig an.
🧩 2: Förderprogramme – wer zahlt was?
In Deutschland fördern unter bestimmten Voraussetzungen:
- Krankenkassen (Reha-Vor- oder Nachsorge)
- Integrationsämter (z. B. bei Arbeitsintegration)
- Pflegekassen (Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege)
- Stiftungen oder Landesämter
Wichtig: Barrierefreiheit muss nachgewiesen sein – was mit der inklusiven SYC-Yacht problemlos gelingt.
🧩 3: Antragsschritte – verständlich erklärt
Ziel definieren: Erholung, Mobilität, Teilhabe.
- Yachtangebot beilegen: Mit Hinweis auf Barrierefreiheit (z. B. Lift, rollstuhlgerechte Kabinen).
- Atteste beifügen: GdB, Mobilitätseinschränkung, medizinische Notwendigkeit.
- Fristen beachten: Frühzeitig einreichen, am besten 8–12 Wochen vor Reisebeginn.
Wir unterstützen dich auf Wunsch mit vorbereiteten Musterschreiben!
🧩 4: Wichtiges zur Kostenübernahme
- Ein vollständiger Antrag erhöht die Chance auf (Teil‑)Kostenübernahme:
- Reisebegleitung (Pflegeperson)? Auch dafür kann gezahlt werden.
- Eigenanteil? Meist bleibt ein Teilbetrag selbst zu tragen, steuerlich jedoch absetzbar.
Tipp: Rückfragen schriftlich beantworten – nie ohne Kopien antworten!
🧩 5: Kombinieren und clever planen
- Manche Gäste kombinieren den Yachturlaub mit einer Kur, Reha oder psychosozialen Maßnahme. Das erhöht die Förderchancen.
- Auch Reha-Berater können helfen, passende Programme zu bündeln.
- Denkbar sind auch private Förderer oder Sponsoring aus dem Inklusionsbereich (z. B. Soziallotterien, Rotary, Behindertenverbände).
🧩 6: Erfahrungsbericht: „Ich hätte nie gedacht, dass das klappt!“
Ein Gast erzählt: „Mit meinem Merkzeichen aG und einem Attest meiner Ärztin bekam ich 60 % Zuschuss über das Landesamt für Soziales. Ohne die Hilfe des SYC-Teams beim Antrag hätte ich es nicht geschafft. Und der Urlaub? Ein Traum – das erste Mal ohne Barrieren!“
✅ Fazit:
Barrierefreier Urlaub ist kein Luxus – er ist dein gutes Recht. Die SYC-Yacht erfüllt alle Voraussetzungen für Förderfähigkeit. Mit rechtzeitiger Antragstellung und guter Vorbereitung sicherst du dir finanzielle Unterstützung und unvergessliche Urlaubsmomente.
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